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   BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90   

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https://dejure.org/1991,3925
BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90 (https://dejure.org/1991,3925)
BAG, Entscheidung vom 22.10.1991 - 3 AZR 480/90 (https://dejure.org/1991,3925)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 1991 - 3 AZR 480/90 (https://dejure.org/1991,3925)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf und Einschränkung einer Versorgungsanwartschaft - Beachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates bei Aufstellung eines neuen Verteilungsplans - Regelungsspielraum bei der Rückführung von Versorgungsrechten - Zumutbarkeit der Einhaltung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG §§ 1, 2; BetrVG §§ 77, 87; BGB § 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90
    Die ablösende Regelung läßt sich nicht mit dem Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. September 1986 rechtfertigen (BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).

    Die Beklagte kann keinen Vertrauensschutz mit der Begründung beanspruchen, vor dem Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. September 1986 (aaO) sei es als zulässig erachtet worden, vertragliche Regelungswerke über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch Betriebsvereinbarungen abzulösen.

    Jedenfalls wurde seither die Frage des Eingriffs in vertragliche Regelungen durch Betriebsvereinbarungen verstärkt diskutiert (vgl. hierzu die zahlreichen Nachweise im Beschluß des Großen Senats, BAGE 53, 42, 53 f. = AP, aaO, zu C I 2 b der Gründe).

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87

    Anspruch auf Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente

    Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90
    Durch Urteil vom 26. April 1988 (- 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167 [BAG 26.04.1988 - 3 AZR 277/87] = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage) hat der Senat das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur weiteren Aufklärung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

    Über die Wirksamkeit des Widerrufs vom 10. Dezember 1980 hat der Senat bereits durch das Urteil vom 26. April 1988 (- 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167 [BAG 26.04.1988 - 3 AZR 277/87] = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage) entschieden.

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 26. April 1988 (- 3 AZR 277/87 -, aaO) ebenfalls in Bezug auf die hier umstrittene Versorgungsordnung schon entschieden (zu II der Gründe).

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90
    Der Senat hat dazu ausgeführt (zu IV der Gründe), daß ein Widerruf zugesagter Leistungen nur wirksam sein kann, wenn der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beachtet hat (vgl. hierzu auch das weitere Urteil des Senats vom 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 - BAGE 58, 156, auch zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dieselbe Auffassung vertritt der erkennende Senat (vgl. nur die Urteile vom 26. April 1988, aaO).

  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 688/87

    Mögliche Kündigung von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Ruhegelder durch

    Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90
    Die Revision meint, die Annahme einer Mitbestimmungspflicht widerspreche dem Urteil des Senats vom 18. April 1989 (- 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323 = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung).

    Sie hätten einen weitergehenden, konstitutiven Sinn (vgl. Hanau in Anm. zum Urteil des Senats vom 18. April 1989, AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu 2 b).

  • BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87

    Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen

    Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90
    Die Revision behauptet weiter eine Divergenz des Urteils vom 26. April 1988 zu dem Vorlagebeschluß des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Februar 1990 (-1 ABR 35/87 - AP Nr. 43 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79

    Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90
    Der Senat hat es aber als fraglich angesehen, ob nicht schon durch das Urteil des Sechsten Senats vom 12. August 1982 (BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972) das Vertrauen in die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung erschüttert wurde.
  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89

    Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90
    Wie der Senat im Urteil vom 20. November 1990 (-3 AZR 573/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, wirkt der Beschluß des Großen Senats vom 16. September 1986 nicht generell auf vorherige Ablösungen vertraglicher Einheitsregelungen durch Betriebsvereinbarungen zurück.
  • BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung - Zubiläumszuwendung

    Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90
    Die breite Diskussion des Problems führte dazu, daß der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts die Frage mit Beschluß vom 8. Dezember 1982 (BAGE 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972) und der Dritte Senat mit Beschluß vom 30. April 1985 (BAGE 48, 337 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung) dem Großen Senat vorlegten.
  • BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83

    Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf

    Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90
    Die breite Diskussion des Problems führte dazu, daß der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts die Frage mit Beschluß vom 8. Dezember 1982 (BAGE 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972) und der Dritte Senat mit Beschluß vom 30. April 1985 (BAGE 48, 337 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung) dem Großen Senat vorlegten.
  • BAG, 08.07.1972 - 3 AZR 481/71

    Versorgungszusage - Ruhegeldzahlung - Privatvermögen - Konkurs -

    Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90
    Diese Widerrufsvorbehalte dürften nicht nur als Beschreibung der ohnehin bestehenden Widerrufsmöglichkeit wegen Erschütterung der Geschäftsgrundlage verstanden werden (vgl. BAG Urteil vom 8. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 - AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
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